Rahmenbedingungen für Fotoaufträge und fotografische Dienstleistungen von Fabian Lamprecht Fotografie.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über fotografische Dienstleistungen zwischen Fabian Lamprecht, Lohmühlenweg 13, 23795 Bad Segeberg, nachfolgend „Fotograf“, und dem jeweiligen Auftraggeber.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines unternehmerisch handelnden Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Fotografen hergestellten fotografischen Werke und Lichtbilder, unabhängig davon, in welcher technischen Form oder auf welchem Medium sie erstellt, gespeichert oder übergeben werden.
Hierzu zählen insbesondere digitale Bilddateien, Ausdrucke, Fotobücher, Alben, Leinwände und sonstige fotografische Produkte.
(3) Soweit keine konkreten gestalterischen Vorgaben vereinbart wurden, ist der Fotograf hinsichtlich Bildauffassung, Motivwahl, Perspektive, Bildausschnitt, Lichtsetzung und künstlerisch-technischer Gestaltung frei.
Der dem Auftraggeber bei Vertragsschluss bekannte Bild- und Bearbeitungsstil des Fotografen ist Bestandteil der vereinbarten Leistung.
(4) Soweit für den jeweiligen Auftrag vereinbart, soll Fabian Lamprecht der vorrangig tätige professionelle Fotograf sein. Andere Fotografen oder Videografen dürfen die Durchführung des Auftrags, insbesondere notwendige Positionierungen und Arbeitsabläufe, nicht wesentlich beeinträchtigen.
(1) Das Urheberrecht an sämtlichen vom Fotografen angefertigten Fotografien verbleibt beim Fotografen. Urheberrechte als solche sind nicht übertragbar.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber bei privaten Fotoaufträgen nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung der übergebenen Fotografien.
(3) Eine kommerzielle, gewerbliche, werbliche oder redaktionelle Nutzung ist nur gestattet, wenn entsprechende Nutzungsrechte ausdrücklich vereinbart wurden.
Dies gilt insbesondere für Unternehmen, Vereine, Veranstalter, Agenturen, Sponsoren und sonstige gewerbliche Auftraggeber.
Umfang, Dauer, Gebiet und Medien der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(4) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem vereinbarten Nutzungszweck ergibt.
(5) Wesentliche Veränderungen der Fotografien, insbesondere starke Filter, Fotomontagen, Composings oder sonstige Bearbeitungen, die den Charakter der Aufnahme oder der fotografischen Bearbeitung verändern, bedürfen bei einer Veröffentlichung der vorherigen Zustimmung des Fotografen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Übliche technische Anpassungen wie Größenänderungen oder für das jeweilige Medium erforderliche Zuschnitte bleiben hiervon unberührt.
(6) Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(7) Soweit eine Urhebernennung vereinbart oder aufgrund der konkreten Nutzung erforderlich ist, ist der Fotograf in der vereinbarten Form als Urheber zu nennen.
(8) Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vereinbarte Auswahl bearbeiteter Fotografien.
Die Auswahl der zu bearbeitenden und zu übergebenden Aufnahmen trifft der Fotograf, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des Auftrags entstandener Aufnahmen besteht nicht.
(9) Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdateien (RAW-Dateien) ist ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bzw. in Textform vereinbart wurde.
(10) Eine dauerhafte Archivierung der Bilddaten ist nicht Bestandteil des Fotoauftrags.
Der Fotograf bemüht sich grundsätzlich, die finalen Bilddateien nach Übergabe für einen begrenzten Zeitraum aufzubewahren. Eine Garantie für eine bestimmte Aufbewahrungsdauer besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Rechnung.
(2) Art und Dauer der fotografischen Dienstleistung werden im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag festgelegt.
(3) Rechnungen und vereinbarte Anzahlungen sind innerhalb der jeweils angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Soweit körperliche Produkte wie Fotobücher, Alben oder Kunstdrucke geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die vereinbarte Einsatzzeit auf Wunsch des Auftraggebers verlängert oder aus Umständen überschritten, die aus dessen Verantwortungsbereich stammen, kann der dadurch entstehende zusätzliche Zeitaufwand entsprechend der vereinbarten Vergütung zusätzlich berechnet werden.
Eine hiervon abweichende Regelung im jeweiligen Angebot hat Vorrang.
(1) Kann der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist der Fotograf möglichst frühzeitig darüber zu informieren.
(2) Wird ein verbindlich gebuchter Auftrag durch den Auftraggeber storniert, kann der Fotograf unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Belegung eine angemessene Entschädigung verlangen.
(3) Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Absage folgende pauschalierte Entschädigungen:
Für die Berechnung ist grundsätzlich die vereinbarte Vergütung für die fotografische Dienstleistung maßgeblich. Noch nicht entstandene bzw. ersparte Reise-, Fahrt-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten werden nicht in die Pauschale einbezogen.
(4) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Entschädigung entsprechend.
(5) Kann der Fotograf den durch die Absage freigewordenen Termin ganz oder teilweise mit einem anderen Auftrag belegen, wird der dadurch erzielte anderweitige Erwerb bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.
(6) Bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(7) Bei außergewöhnlichen persönlichen Umständen, insbesondere einer schweren Erkrankung oder einem Todesfall im unmittelbaren persönlichen Umfeld, bemühen sich die Parteien vorrangig um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere um eine Verschiebung des Termins.
(1) Die Übergabe der Fotografien erfolgt in der vereinbarten Form, beispielsweise über eine Online-Galerie, einen Download oder auf einem vereinbarten Datenträger.
(2) Soweit keine andere Bearbeitungszeit vereinbart wurde, wird grundsätzlich eine Fertigstellung innerhalb von etwa 4 bis 6 Wochen angestrebt.
Bei umfangreichen Hochzeiten, Veranstaltungen oder außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
(3) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindliche Fristen, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Für Schäden, die durch vom Auftraggeber beauftragte oder eigenständig tätige Drittanbieter verursacht werden, haftet der Fotograf nicht, soweit ihm diese Schäden nicht selbst zuzurechnen sind.
(4) Der Fotograf trifft angemessene technische Maßnahmen zur Sicherung der während eines Auftrags entstandenen Bilddaten. Ein vollständiger Schutz vor technischen Defekten oder Datenverlust kann jedoch nicht garantiert werden.
Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
(1) Kann der Fotograf den vereinbarten Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, erheblichen Verkehrsstörungen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht rechtzeitig durchführen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
(2) Soweit möglich und zumutbar, kann der Fotograf versuchen, einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln. Eine Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Ist eine Durchführung des Auftrags nicht möglich und kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits für die nicht erbrachte fotografische Leistung geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kann ein Shooting aufgrund von Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen nicht wie geplant durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien um einen geeigneten Ersatztermin oder eine andere einvernehmliche Lösung.
Dies gilt insbesondere für wetterabhängige Outdoor-, Sport-, Architektur- und Drohnenaufnahmen.
Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare technische Mängel nach Erhalt der Fotografien möglichst zeitnah mitzuteilen, damit der Fotograf diese prüfen und gegebenenfalls nachbessern kann.
Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte sowie die hierfür geltenden gesetzlichen Fristen bleiben unberührt.
Subjektive Abweichungen hinsichtlich des persönlichen Geschmacks stellen allein keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung und der vereinbarte fotografische Stil eingehalten wurden.
Die Übergabe von Fotografien an den Auftraggeber beinhaltet nicht automatisch die Einwilligung abgebildeter Personen in eine Veröffentlichung durch den Fotografen.
Der Fotograf verwendet Fotografien mit erkennbaren Personen für Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe oder sonstige Eigenwerbung nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere rechtliche Grundlage besteht.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung, Kundenkommunikation sowie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Fotografen.
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz – beispielsweise per E-Mail, Telefon oder über eine Website – oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.
Soll die vereinbarte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
(2) Individuelle Vereinbarungen und Nebenabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.
(4) Eine Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und nur soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Stand: August 2026
Diese Vorlage ist auf fotografische Dienstleistungen zugeschnitten, ersetzt aber keine individuelle anwaltliche Prüfung. Wenn Privatkunden Shootings online, telefonisch oder per E-Mail verbindlich buchen können, sollte zusätzlich eine passende Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Konkrete Stornogebühren sollten auf dein tatsächliches Buchungsmodell abgestimmt werden.